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BGB § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger

BGB § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger

[ Auszug: (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfände ... ]